Süßstoffe im Überblick

Süßstoffe – Zuckeraustauschstoffe – Zucker: Drei Wege zum süßen Geschmack

Süßstoffe sind die einzigen Süßungsmittel, die bei der Süßung von Produkten eingesetzt werden können, aber praktisch keine Kalorien liefern. Welche Süßstoffe gibt es? Zur Zeit sind in der Europäischen Union elf Süßstoffe im Lebensmittelrecht aufgenommen:

Liste über die in der Europäischen Union zugelassenen Süßstoffe

Übersicht

Süßstoff-NameE-NrADI-Wert mg/kg KörpergewichtSüßkraftEntdeckt/ zugelassen seit
Acelsufam-K 950SCF 9 JECFA 15130 -2001962/1994
Advantam969520.000 – 37.000Juni 2014
Aspartam951SCF 40 JECFA 502001966/1994
Acesulfam-Aspartam -Salz951(*1)3501995/2004
Cyclamat 952SCF 7 JECFA 11351937/1963(D) 1994
Neohesperidin DC 959SCF 5 JECFA (*2)400 – 6001963/1994
Neotam96127.000 – 13.0001992/2010 (*3)
Saccharin9545300 – 5001887/1900 (USA) 1994
Steviolglycoside “Stevia”96042001887/2011
Sucralose955156001976/2004
Thaumatin957unbegrenzt2.000 – 3.0001855/1994
Erläuterungen zur Tabelle:
  • SCF:Scientific Committee on Food
  • JECFA:Joint FAO/WHO Committee on Food Additives
  • (*1)Der ADI-Wert ist bereits durch die ADI-Werte für Aspartam und Acesulfam-K abgedeckt
  • (*2)GRAS-Status in den USA
  • (*3)seit 2001 in Australien und Neuseeland zugelassen

Süßungsmittel: Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe

Sehr häufig werden die Süßstoffe allerdings mit den so genannten Zuckeraustauschstoffen verwechselt. So werden die Zuckeralkohole (mehrwertige Alkohole, Polyole) genannt, zu denen unter anderem Sorbit, Isomalt, Mannit, Erythrit und Xylit zählen. Zuckeraustauschstoffe sind – anders als die Süßstoffe – Energielieferanten. Sie bringen 2,4 Kalorien pro Gramm auf die Waage. Damit sind sie zwar nur etwa halb so „schwer“ wie Zucker (Saccharose), aber einige sind auch nur etwa halb so süß. Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe haben eine Gemeinsamkeit: Im Vergleich zu Zucker beeinflussen sie den Insulin- und Blutzuckerspiegel im menschlichen Organismus gar nicht (Süßstoffe) oder nur wenig (Zuckeraustauschstoffe) und sind deshalb für Diabetiker besonders geeignet. Während Zuckeraustauschstoffe bei übermäßigem Verzehr abführend wirken können, haben Süßstoffe keinen Einfluss auf die Verdauung.

Fruchtzucker (Fruktose) hat den gleichen energetischen Wert wie Zucker (4 Kalorien pro Gramm), benötigt jedoch kein Insulin zur Verstoffwechselung.

Zucker und Süßungsmittel im Vergleich

Übersicht

ZUCKERSÜßUNGSMITTEL
KategorieHaushaltszuckerFruktoseSüßstoffeZuckeralkohole
Energiezufuhr4 Kalorien pro Gramm4 Kalorien pro gpraktisch keine Kalorien2,4 Kalorien pro g
Süßkraft-Faktor11,230 – 20.0000,4 – 1,0
Einfluss auf den Insulinspiegelstarkgeringkein Einflussgering
Einfluss auf das Verdauungssystemneutralneutralkein Einflusskann Abführend wirken
Einfluss auf die Zahngesundheitkann Karies fördernkann Karies fördernkein Einflusskein Einfluss

Sicherheit geht vor: Süßstoffe sind unbedenklich

Nachdem Advantam bereits 2012 eine positive Beurteilung durch die JECFA (Joint FAO / WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe) erhielt und im Juli 2013 auch von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als gesundheitlich unbedenklich für die vorgesehene Verwendung eingestuft war, wurde Advantam im Juni 2014 zur europaweiten Verwendung zugelassen.

Nach der positiven Sicherheitsbewertung von Steviol-Glycosiden – umgangssprachlich als “Stevia” bezeichnet- durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im April 2010 und Januar 2011 hat die Europäische Kommission am 12.November 2011 den Einsatz dieses Süßstoffs ab Dezember 2011 genehmigt. In der Europäischen Union wurde die Zulassung von Neotam im Dezember 2009 gewährt. Die Richtlinie trat am 12. Januar 2010 in Kraft und wurde von den Mitgliedstaaten zum 12. Oktober 2010 in nationales Recht umgesetzt.Gemäß Artikel 2 Absatz 3 dürfen jedoch den Bestimmungen dieser Richtlinie genügende Produkte bereits seit dem 12. Januar 2010 in Verkehr gebracht werden. Die Süßkraft ist 7.000 – 13.000 mal stärker als die von Zucker. Aspartam-Acesulfam-Salz und Sucralose wurden 2000 vom wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) – der jetzigen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – bewertet. Die Erlaubnis zur Verwendung als Süßstoff in Nahrungsmitteln wurde in der Richtlinie 94/35/EC erteilt. Mit der Änderungsrichtlinie 2003/115/EG wurden beide Süßstoffe zugelassen. Die Richtlinie wurde im Dezember 2003 angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union am 29. Januar 2004 veröffentlicht.

Lebensmittel mit Süßstoff

  • zuckerfreie Getränke
  • Süßwaren
  • Desserts
  • Brotaufstrich
  • Marmelade
  • Konfitüre
  • Kaugummis
  • Konserven (Obst, Gemüse, Fisch, Meeres- & Weichtier)
  • Milchprodukte
  • Feinkostsalate
  • Senf
  • Soßen

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