[login-logout-toggle]

Aktuelle Neubewertung von Aspartam-Acesulfam-Salz

EFSA bestätigt Sicherheit

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Aspartam-Acesulfam-Salz und somit die Sicherheit der beiden Süßstoffe Aspartam und Acesulfam K erneut bestätigt. Diese Bewertung ist Teil eines Prüfungsprozesses der EFSA, in dem alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor 2009 in der EU zugelassen worden sind, noch einmal überprüft werden. Mit der positiven Bewertung reiht sich Aspartam-Acesulfam-Salz in eine Reihe der bereits zuvor überprüften Süßstoffe ein: Thaumatin, Neohesperidin DC, Saccharin, Acesulfam K, Neotam und Sucralose die die Neubewertung bereits erfolgreich durchlaufen haben.

Wie wurde Aspartam-Acesulfam-Salz bewertet?

Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) ist ein Süßstoff in Form einer salzartigen Verbindung aus den beiden Süßstoffen Aspartam (64 %) und Acesulfam-K (35 %). Im Speichel und letztlich in der Magensäure zerfällt Aspartam-Acesulfam-Salz in seine ursprünglichen Komponenten Aspartam und Acesulfam K. Das bedeutet, dass der Körper nur Aspartam und Acesulfam „erkennt“, wenn Speisen und Getränke verzehrt werden, die Aspartam-Acesulfam-Salz enthalten.

Auf dieser Grundlage entwickelte die EFSA separate Bewertungen für Aspartam und Acesulfam K. Dabei berücksichtigten die Experten die Gesamtheit der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den beiden Süßstoffen, einschließlich toxikologischer, epidemiologischer und Aufnahmedaten. Für Acesulfam K griffen die Experten dazu auf die Aussagen des im vergangenen Jahr verabschiedeten Gutachtens zu Acesulfam-K zurück.

Für Aspartam führte die EFSA m Rahmen dieser Bewertung eine Aktualisierung ihrer im Jahr 2013 durchgeführten Sicherheitsbewertung von Aspartam durch. Dafür überprüfte sie alle seitdem veröffentlichten Studien und stellte erneut fest, dass Aspartam sicher ist.

Aspartam-Acesulfam-Salz hat keinen „eigenen“ ADI-Wert

Da das Salz im Körper sofort wieder in seine Ausgangsstoffe Aspartam und Acesulfam K zerfällt, gibt es für Aspartam-Acesulfam-Salz keinen eigenen, separaten Zahlenwert als ADI (Acceptable Daily Intake). Stattdessen wird die gesundheitlich unbedenkliche Höchstmenge über die ADI-Werte der beiden Einzelkomponenten abgedeckt.

Die EFSA-Experten kamen zu dem Schluss, dass Aspartam-Acesulfam-Salz bei den festgelegten zulässigen Tagesdosen von 40 mg/kg Körpergewicht pro Tag für Aspartam und 15 mg/kg Körpergewicht pro Tag für Acesulfam K sicher ist. Die EFSA hebt hervor, dass die Exposition gegenüber den einzelnen Süßstoffen in allen Bevölkerungsgruppen im Allgemeinen unter dem ADI lag.

Das Salz bietet technologische Vorteile, da es die Süßkraft von Aspartam und Acesulfam K in einem stabilen Kristall verbindet und damit die Synergie zwischen den beiden Süßstoffen ausnutzt. Trotzdem greifen viele Lebensmittelhersteller in Deutschland stattdessen auf eine eigene Mischung der beiden Einzelstoffe zurück. In der Zutatenliste liest man daher viel häufiger: „Süßungsmittel: Aspartam, Acesulfam K“, statt des fertigen Kombi-Salzes Aspartam-Acesulfam-Salz.

Literatur:

EFSA FAF Panel (EFSA Panel on Food Additives and Flavourings), Castle, L., Andreassen, M., Aquilina, G., Bastos, M. L., Boon, P., Fallico, B., FitzGerald, R., Frutos Fernandez, M. J., Grasl-Kraupp, B., Gundert-Remy, U., Gürtler, R., Houdeau, E., Kurek, M., Louro, H., Morales, P., Passamonti, S., Bruzell, E., Fortes, C., … Lodi, F. (2026). Re-evaluation of salt of aspartame-acesulfame (E 962) as food additive. EFSA Journal, 24(9), e10259. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2026.10259

 

Fragen & Antworten

Anja RothÖFFENTLICHKEITSARBEIT DEUTSCHLAND

Süßstoff-Verband e.V.

Postfach 90 60 85,

51127 Köln

+49 (0) 2203 20 89 45

info@suessstoff-verband.de