Hinweis zum JECFA Gutachten
Expertenkommission JECFA bestätigt erneut Sicherheit von Aspartam
Aspartam ist sicher – das ist das Ergebnis der am 14. Juli 2023 veröffentlichten Studie des Gemeinsamen Sachverständigenausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Damit steht JECFA in einer Reihe von über 90 Lebensmittelsicherheitsbehörden weltweit, die bereits die Sicherheit von Aspartam bestätigt haben – darunter auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die bisher umfassendste Sicherheitsbewertung von Aspartam durchgeführt hat.
Gültiger ADI-Wert wurde bestätigt
Die erneute Prüfung des JECFA umfasste qualifizierte wissenschaftliche Untersuchungen aus den letzten Jahrzehnten sowie reale Verzehrdaten. Auf dieser Basis wurde der gültige ADI-Wert (ADI, Acceptable Daily Intake) bestätigt. Der ADI-Wert beschreibt die tägliche Aufnahmemenge, die ein Leben lang sicher verzehrt werden kann. „JECFA hat die Sicherheit von Aspartam nach einer sorgfältigen, umfassenden und wissenschaftlich strengen Überprüfung erneut bestätigt“, sagt Frances Hunt-Wood, Generalsekretärin der International Sweeteners Association (ISA). „Wie alle kalorienarmen/-freien Süßstoffe bietet Aspartam, wenn es im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung verwendet wird, dem Verbraucher die Möglichkeit, seinen Zuckerkonsum zu senken, das ist ein wesentliches Ziel der öffentlichen Gesundheit.“ Weitere Informationen der ISA finden Sie hier: https://www.sweeteners.org/de/reaktion-auf-die-uberprufung-von-aspartam-durch-die-weltgesundheitsorganisation/
Verunsicherung durch IARC-Gutachten
Das zeitgleich veröffentlichte Gutachten der International Agency for Research in Cancer (IARC), aus dem bereits am 29. Juni Inhalte veröffentlicht wurden, lässt dagegen viele Fragen offen und sorgt für Verunsicherung. JECFA hat im Rahmen seiner umfassenden Bewertung auch die Schlussfolgerungen der IARC geprüft und kam zu dem Schluss, dass keine Bedenken hinsichtlich der menschlichen Gesundheit bestehen. Festzuhalten ist, dass IARC kein Gremium für Lebensmittelsicherheit ist, sondern eine Forschungsorganisation, die die Erkenntnisse über die Ursachen von Krebs auswertet. Bei ihrer 2B-Klassifizierung von Aspartam wurden weder die Aufnahmemengen noch das tatsächliche Risiko berücksichtigt. Eine IARC-Prüfung ist entsprechend weit weniger umfassend als die gründlichen Prüfungen, die von Gremien für Lebensmittelsicherheit wie des JECFA durchgeführt werden.
JECFA und IARC kurz erklärt!
JECFA
Die FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (Gemeinsamer FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe) und ist das für die Bewertung der Lebensmittelsicherheit zuständige internationale wissenschaftliche Gremium. Die Ergebnisse der Risikobewertung des JECFA fließen in die Entwicklung von Normen, Richtlinien und Empfehlungen ein. Ziel der Expertenkommission ist es, die Sicherheit u.a. von Lebensmittelzusatzstoffen einzuschätzen, Empfehlungen für deren Verwendung zu geben und damit die öffentliche Gesundheit zu schützen.
IARC
Die International Agency for Research on Cancer (IARC) ist eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ihre Hauptaufgabe ist die Leitung und Koordinierung der Erforschung der Ursachen von Krebserkrankungen. Dazu bewertet sie die Gefahr durch bestimmte Stoffe und kategorisiert sie nach ihren Maßstäben. Dabei kann die IARC auch dann Krebsgefahren feststellen, wenn das Risiko für den Menschen sehr gering zu sein scheint.
Die JECFA bewertet das Risiko im Gegensatz zur IARC, die die Gefahr einstuft, ohne das Risiko zu berücksichtigen.
Was ist der Unterschied zwischen Risiko und Gefahr?
„Gefahr“ ist etwas, das Schaden verursachen kann – ein Blitz ist eine Gefahr.
„Risiko“ ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefahr einen Schaden verursacht – unter einem Baum während eines Gewitters zu stehen, ist ein Risiko.
Unterschied zwischen Gefahr und Risiko
Im Rahmen des IARC-Monographie-Programms sollen Stoffe identifiziert werden, die krebserregend sind, d. h., die das Potenzial haben, bei Exposition Krebs zu verursachen. Die Einstufung sagt jedoch nichts über die Höhe des Risikos aus, das mit einem bestimmten Grad oder Umstand der Exposition verbunden ist. Das Krebsrisiko von Stoffen, denen dieselbe Einstufung zugewiesen wurde, kann sehr unterschiedlich sein, abhängig von Faktoren wie Art und Umfang der Exposition und dem Ausmaß der Wirkung bei einem bestimmten Expositionsniveau, d.h. das Programm der IARC-Monographien identifiziert Krebsgefahren, bewertet aber nicht die Risiken, die mit bestimmten Expositionsmengen oder -umständen verbunden sind.
Es ist wichtig, zwischen Gefahr und Risiko zu unterscheiden. Ein Stoff gilt als krebserregend, wenn er unter bestimmten Umständen Krebs verursachen kann. Das Risiko misst die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Krebs unter Berücksichtigung der Höhe der Exposition gegenüber dem Stoff. Im Rahmen des IARC-Monographieprogramms können Krebsrisiken auch dann ermittelt werden, wenn die Risiken bei bekannten Verwendungs- oder Expositionsmustern sehr gering sind.
Aspartam ist sicher
Vor der Zulassung für die Verwendung auf dem Markt wurde Aspartam wie alle Süßstoffe einer strengen Sicherheitsbewertung unterzogen. Aspartam ist in Europa seit 1979 und in den USA seit 1981 zugelassen und einer der am gründlichsten getesteten Lebensmittelzusatzstoffe überhaupt. Neben dem Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (Vorgänger der EFSA) und der Lebens- und Arzneimittelbehörde der USA (FDA) haben auch der Gemeinsame Sachverständigenausschuss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) sowie Zulassungsbehörden von über 100 Ländern Aspartam überprüft und als sicher für den menschlichen Verzehr eingestuft.
Seit seiner Zulassung wurde die Unbedenklichkeit von Aspartam regelmäßig überprüft. Wissenschaftliche Gremien haben mehrere Gutachten zu dem Süßstoff erstellt und kamen jedes Mal zu dem Schluss, dass der Verzehr von Aspartam gesundheitlich unbedenklich ist.
Weiterführende Informationen zu Aspartam bei EUFIC (European Food Information Council) und unter www.aspartam.at.
Ist Aspartam gefährlich?
Umfassende Sicherheitsbewertung von Aspartam
In der 2013 veröffentlichten umfassenden Sicherheitsbewertung von Aspartam bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erneut, dass Aspartam nicht gesundheitsschädlich ist (1). Um dieses wissenschaftliche Gutachten zu erstellen, bewerteten die EFSA und ihre führenden Wissenschaftler die Gesamtheit der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, einschließlich Daten zu potenzieller Giftigkeit und krebserregende. Dabei kam die EFSA zu dem Schluss, dass „es keine Hinweise darauf gibt, dass Aspartam nach bestehenden großen Studien zur menschlichen Bevölkerung Krebs auslöst“ (2).
Süßstoff ist nicht krebserregend
Die epidemiologische Krebsforschung belegt keinen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Süßstoffen und einem erhöhten Krebsrisiko. Jüngste systematische Literaturübersichten, die die gesamte Forschung zu einem bestimmten Thema berücksichtigen, haben ergeben, dass es keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von kalorienarmen und kalorienfreien Süßungsmitteln und verschiedenen Krebsarten gibt (3,4).
Auch das deutsche Krebsforschungsinstitut (5) räumt mit dem Mythos „Krebs durch Süßstoffe“ auf und erläutert auf der Website: „zugelassene Zusatzstoffe sind nach heutigem Kenntnisstand, bei Anwendung wie vorgesehen, weder krebserregend noch geht von ihnen eine andere Gefahr für die Gesundheit aus“. Dies steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen von Lebensmittelsicherheitsbehörden in aller Welt und deren Bestätigung, dass kalorienarme und kalorienfreie Süßungsmittel kein Krebsrisiko bergen und daher sicher sind.
Quellen:
1)https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.2903/j.efsa.2013.3496
2)https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/factsheetaspartame.pdf
3)Haighton L, Roberts A, Jonaitis T, Lynch B. Evaluation of aspartame cancer epidemiology studies based on quality appraisal criteria. Regul Toxicol Pharmacol 2019 Apr;103:352-362
4)EFSA Scientific opinion on the substantiation of health claims related to intense sweeteners. EFSA 2011 Journal 9(6): 2229, and 9(4): 2076 and Commission Regulation 432/2012/EU (OJ L 136 25.5.2012, p. 1)
5)https://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/lebensmittelzusatzstoffe.php