Süßstoff-Wissen – Häufige Irrtümer

Irrtum – Aspartam wird von der EFSA ständig überprüft

Die Süßstoff-Expertin Anja Roth (vormals Krumbe) erklärt in diesem Video, woraus Aspartam besteht und welche Maximalmenge vom Gesetzgeber für Lebensmittel festgelegt wurde. Zu erfahren ist außerdem, wie viel Aspartam tatsächlich in beispielsweise Cola-Getränken enthalten ist und wie viel ein 80kg schwerer Mensch täglich sowie lebenslang an Cola-Getränk zu sich nehmen müsste, bevor eine Gesundheitsschädigung auftreten könnte.

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Auch wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Aspartam erneut überprüft, bedeutet es nicht, dass an den Zweifeln etwas dran ist.

Die EU-Kommission hat nicht wegen Zweifeln an der Sicherheit von Aspartam, sondern um dem „Spuk“ um den Süßstoff endgültig ein Ende zu setzen, entschieden, die Re-Evaluierung des Süßstoffs Aspartam schon ab Mai 2011 voran zu bringen.

Der Abschluss der Überprüfung des Süßungsmittels war ursprünglich erst für 2020 geplant. Nach äußerst umfassenden Untersuchungen veröffentlichte die EFSA dann am 10. Dezember 2013 eine erste vollständige Risikobewertung zum Süßstoff Aspartam und stuft diesen darin auch weiterhin als sicher ein, sofern der ADI-Wert (Richtwert der täglichen Zufuhr lebenslang, ohne Schaden zu erleiden) von 40 mg/kg Körpergewicht nicht dauerhaft wesentlich überschritten wird. Um diesen Wert zu erreichen, müsste ein Erwachsener sein ganzes Leben lang täglich mit Aspartam gesüßte Getränke in über zwölf 0,33-Liter-Dosen zu sich nehmen. Von der Sicherheit des Süßungsmittels ist auch das Expertenkomitee der WHO (World Health Organisation) überzeugt.

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