[login-logout-toggle]

Süßstoffe in Kombination ungesund? Neue wissenschaftliche Untersuchung zeigt kein gesundheitliches Risiko

Studie klärt auf: Süßstoffen fehlen gemeinsame Zielorgane oder Wirkmechanismen, die für eine kumulative Risikobewertung erforderlich sind

Die Sicherheit einzelner Süßstoffe ist seit Jahrzehnten hinreichend belegt, doch das Interesse an möglichen kombinierten Wirkungen bei gleichzeitiger Exposition hat zugenommen. In dieser aktuellen Studie wurde nun untersucht, ob das bestehende Verfahren zur kumulativen Risikobewertung (CRA) für Süßungsmittel geeignet und inwieweit es auf Aspartam, Saccharin, Sucralose, Acesulfam-K, Steviolglykoside und Cyclamat anwendbar ist. Nach strukturierter Bewertung kommen die Autoren zu dem Schluss, dass für die untersuchten Süßstoffe keine wissenschaftliche Grundlage für eine kumulative Risikobewertung besteht und die individuellen ADIs weiterhin als ausreichend schützend gelten.

Was ist eine kumulative Risikobewertung?

Eine kumulative Risikobewertung (Cumulative Risk Assessment, CRA) ist ein wissenschaftliches Verfahren zur Bewertung der kombinierten gesundheitlichen oder ökologischen Risiken, die durch die gleichzeitige Exposition gegenüber mehreren chemischen, physikalischen oder biologischen Stressoren entstehen.

Strukturierte Bewertung vorhandener Daten

Die Autoren führten keine neue experimentelle Studie durch, sondern eine strukturierte Bewertung vorhandener Regulierungs- und Forschungsdaten. Grundlage waren vor allem Sicherheitsbewertungen von EFSA, FDA, JECFA und deren Vorgängerinstitutionen. Die Autoren ordneten Ergebnisse aus Wiederholungsdosis- sowie Reproduktions- und Entwicklungsstudien nach Organsystemen, darunter Leber, Blutparameter und Fortpflanzungsorgane. Nierenbefunde bei Aspartam, Sucralose und Saccharin prüften sie besonders detailliert, da diese in der BfR-Stellungnahme aus dem Jahr 2023 eine Rolle spielten. Die Autoren verglichen Effekt- und Nicht-Effekt-Dosen mit den NOAELs, auf denen die jeweiligen ADIs beruhen. Zudem wurde eine strukturierte Auswertung von Studien zum menschlichen Mikrobiom durchgeführt. Abschließend prüften sie, ob die Süßstoffe die Voraussetzungen für eine gemeinsame Bewertung erfüllen.

Bestehende Rahmenwerke auf Süßstoffe nicht anwendbar

Bestehende Rahmenwerke basieren auf der Gruppierung von Chemikalien mit gemeinsamer Struktur oder gemeinsamem Wirkmechanismus; Süßstoffe weisen jedoch keine gemeinsamen strukturellen Merkmale, toxikologischen Profile und Zielorganwirkungen auf. Bei hohen Dosen beobachtete Nierenbefunde waren inkonsistent, artspezifisch und wurden als toxikologisch unbedeutend eingestuft. Die Auswirkungen auf das Mikrobiom waren variabel, süssstoffspezifisch und deuteten nicht auf kumulative Auswirkungen hin. Die Autoren folgern, dass für die untersuchten Süßstoffe keine wissenschaftliche Grundlage für eine kumulative Risikobewertung besteht und die individuellen ADIs weiterhin als ausreichend schützend gelten.

Einordnung der BfR-Bewertung

Die Autoren kritisieren die frühere BfR-Analyse, die für einige Süßstoffe eine Art Potenzgewichtung anhand von LOEL-Werten verwendete. Ihrer Ansicht nach weicht dieser Ansatz von üblichen Anforderungen ab, weil kein gemeinsamer Wirkmechanismus, kein klarer Referenzstoff und teilweise keine eindeutig schädlichen Befunde zugrunde lagen. Das BfR selbst hatte keinen bestätigten Gesundheitsnachteil festgestellt, aber Unsicherheiten und fehlende Mischungsdaten betont.

Einschränkungen

Direkte experimentelle Daten zu kombinierten Wirkungen mehrerer Süßstoffe sind begrenzt. Die Autoren halten zusätzliche Forschung vor allem dann für sinnvoll, wenn sie gemeinsame biologische Mechanismen belastbar untersucht; sie sehen jedoch wegen fehlender konsistenter Zielorgan-Toxizität keinen klaren Hinweis auf ein kumulatives Risiko bei Aufnahmen unterhalb der ADIs.

Kurz-Überblick zur neuen Studie: Süßstoffmischungen sind sicher

  1. 1. Kumulative Risikobewertungen setzen einen gemeinsamen Wirkmechanismus, ein gemeinsames Zielorgan oder eng vergleichbare toxikologische Effekte voraus.
  2. 2. Aspartam, Saccharin, Sucralose, Acesulfam-K, Steviolglykoside und Cyclamat unterscheiden sich in Struktur, Aufnahme, Stoffwechsel und Ausscheidung.
  3. 3. Die toxikologischen Befunde ergeben kein einheitliches Muster: Es gibt keine konsistenten, gesundheitlich relevanten Schädigungen desselben Organs über mehrere Süßstoffe hinweg.
  4. 4. Die diskutierten Nierenbefunde traten vor allem bei sehr hohen Dosen in Tierstudien auf, waren uneinheitlich, teils artspezifisch und wurden von Bewertungsbehörden überwiegend als nicht relevant für die menschliche Gesundheit eingeordnet.
  5. 5. Die Daten zum Darmmikrobiom sind ebenfalls substanzspezifisch und uneinheitlich; Humanstudien zeigen bei Aufnahmen bis zum ADI keine reproduzierbaren gemeinsamen Effekte.
  6. 6. Daher sind Verfahren wie Dosisaddition, relative Potenzfaktoren oder Hazard-Indizes nach Ansicht der Autoren nicht sinnvoll anwendbar; sie könnten ein Risiko rechnerisch erzeugen, ohne dass ein gemeinsamer biologischer Gefahrenmechanismus belegt ist.

Transparenzhinweis:

Die Studie wurde von Beschäftigten eines Beratungsunternehmens verfasst, das finanzielle Unterstützung vom Calorie Control Council erhielt. Die Autoren geben an, dass der Sponsor die Schlussfolgerungen nicht kontrollierte.

Literatur:

Schaefer HR, Frankenfeld CL, Wikoff D. Low- and no-calorie sweeteners lack shared target organs or modes of action required for cumulative risk assessment. Food Chem Toxicol. 2026 Dec;218:116424. doi:10.1016/j.fct.2026.116424

Fragen & Antworten

Anja RothÖFFENTLICHKEITSARBEIT DEUTSCHLAND

Süßstoff-Verband e.V.

Postfach 90 60 85,

51127 Köln

+49 (0) 2203 20 89 45

info@suessstoff-verband.de