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Re-Evaluierung: Weiterer Süßstoff erhält positive EFSA-Neubewertung

Sicherheit von Neotam wissenschaftlich bestätigt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Neotam (E 961) auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse – darunter toxikologische, epidemiologische und Verzehrdaten – überprüft und in seiner Sicherheit bestätigt.

Erhöhung der zulässigen täglichen Aufnahmemenge (ADI-Wert)

Im Rahmen der Neubewertung legten die Experten eine neue zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 10 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag fest. Dieser Wert ersetzt den bisherigen ADI von 2 mg/kg Körpergewicht, der seit 2007 galt.

Damit reiht sich Neotam nicht nur in die Liste der bei der Neubewertung positiv bestätigten Süßstoffe ein, sondern erfährt wie Saccharin und Acesulfam-K eine Erhöhung des ADI-Wertes. 

Neotam: Süßstoff mit hoher Süßkraft und einem zuckerähnlichen Geschmack

Neotam zeichnet sich durch eine hohe Süßkraft aus, die je nach Anwendung das 7.000- bis 13.000-Fache von Zucker erreicht. Aufgrund der geringen benötigten Mengen hat Neotam praktisch keinen Einfluss auf den Nährwert – es gilt daher als nahezu kalorienfrei. 

Neben seinem zuckerähnlichen Geschmack bietet Neotam zusätzliche Vorteile: In sehr niedrigen Dosierungen kann es als Geschmacksverstärker eingesetzt werden, um Aromen wie Zitrone, Vanille, Minze oder Schokolade zu intensivieren.

Weitere Details zur EFSA-Bewertung finden Sie in der offiziellen Stellungnahme: https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/9480 

Fragen & Antworten

Anja RothÖFFENTLICHKEITSARBEIT DEUTSCHLAND

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