Wussten Sie, dass…?
Aspartam ist seit 1966 bekannt, wurde in Europa 1994 zugelassen und ist einer der am gründlichsten getesteten Lebensmittelzusatzstoffe überhaupt.
Hier finden Sie alle Informationen zur veröffentlichten Studie des Gemeinsamen Sachverständigenausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
Aspartam ist ein praktisch kalorienfreier Süßstoff, der etwa 200-mal süßer als Zucker ist. Bei der Verdauung wird Aspartam in die beiden Eiweißbausteine L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin, die von Natur aus in den meisten proteinhaltigen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Milchprodukten und Gemüse vorkommen, sowie in kleine Mengen Methanol aufgespalten. Phenylalanin ist eine lebenswichtige Aminosäure. Methanol findet sich von Natur aus im menschlichen Körper und auch in vielen Lebensmitteln. Der Methanol-Anteil von Aspartam ist im Vergleich zu dem Anteil in vielen natürlichen Lebensmitteln äußerst gering. Zum Beispiel liefert ein Glas Tomatensaft 5- bis 6-mal mehr Methanol als dieselbe Portion eines mit Aspartam gesüßten Erfrischungsgetränkes.
In dem nachfolgenden Video erklärt die Diplom-Oecotrophologin und Ernährungsexpertin des Süßstoff-Verbands Anja Roth (vormals Krumbe), woraus Aspartam eigentlich besteht, welche Maximalmenge vom Gesetzgeber für Lebensmittel festgelegt wurde, wie viel Aspartam tatsächlich in beispielsweise Cola-Getränken enthalten ist und wie viel ein 80kg schwerer Mensch täglich und lebenslang an Cola-Getränk zu sich nehmen müsste, bevor eine Gesundheitsschädigung auftreten könnte.
Aspartam ist ein praktisch kalorienfreier Süßstoff, der etwa 200-mal süßer als Zucker ist. Bei der Verdauung wird Aspartam in die beiden Eiweißbausteine L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin, die von Natur aus in den meisten proteinhaltigen Nahrungsmitteln wie Fleisch, Milchprodukten und Gemüse vorkommen, sowie in kleine Mengen Methanol aufgespalten. Phenylalanin ist eine lebenswichtige Aminosäure. Methanol findet sich von Natur aus im menschlichen Körper und auch in vielen Lebensmitteln. Der Methanol-Anteil von Aspartam ist im Vergleich zu dem Anteil in vielen natürlichen Lebensmitteln äußerst gering. Zum Beispiel liefert ein Glas Tomatensaft 5- bis 6-mal mehr Methanol als dieselbe Portion eines mit Aspartam gesüßten Erfrischungsgetränkes.
Bei Phenylalanin handelt es sich um eine lebensnotwendige Aminosäure, sie kommt in der Muttermilch und vielen natürlichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Getreide, Gemüse und in geringer Menge auch in Aspartam vor. Bei der Phenylketonurie – einer seltenen Erbkrankheit (Etwa jedes zehntausendste Neugeborene kommt mit dieser Stoffwechselstörung zur Welt.) – wird verhindert, dass der natürliche und für den menschlichen Organismus wichtige Eiweißbaustein Phenylalanin normal abgebaut und verstoffwechselt werden kann. Der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ auf Produkten, die mit Aspartam gesüßt werden, ist ausschließlich eine wichtige Information für die sehr kleine Bevölkerungsgruppe, die an dieser angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie (PKU) leidet. Für alle anderen Verbraucher hat dieser Hinweis keine Bedeutung.
Aspartam ist seit 1966 bekannt, wurde in Europa 1994 zugelassen und ist einer der am gründlichsten getesteten Lebensmittelzusatzstoffe überhaupt.
Weil Aspartam aus Eiweißbausteinen besteht, ist es nicht völlig kalorienfrei, sondern enthält wie jeder Eiweißstoff – vier Kalorien pro Gramm. Aber aufgrund seiner hohen Süßkraft fallen diese Kalorien nicht ins Gewicht. Während ein Liter mit Zucker gesüßtem Colagetränk beispielsweise mehr als 400 Kalorien enthält, hat das entsprechende Colagetränk mit Aspartam gesüßt nur zwei Kalorien. Die besondere Zusammensetzung von Aspartam ist auch dafür verantwortlich, dass dieser Süßstoff durch starke Erhitzung oder lange Lagerung langsam an Süßkraft verliert. Er wird dann teilweise abgebaut, was seine Sicherheit jedoch nicht beeinträchtigt. Der kleine Nachteil in der Stabilität wird aber durch den guten Geschmack von Aspartam ausgeglichen. Aspartam kann als Einzelsüßstoff wie auch in Kombination mit anderen Zuckerersatzstoffen verwendet werden. Darüber hinaus kann Aspartam den Geschmack von Aromen verstärken.
Durch Süße ohne Kalorien kann Aspartam einen wertvollen Beitrag zur Gewichtskontrolle leisten. So lässt sich der Energiegehalt von Erfrischungsgetränken durch den Einsatz von Aspartam auf nur eine Kalorie pro Glas reduzieren. Süßstoffe eignen sich zudem auch gut für Diabetiker, da sie süßen Genuss bieten, ohne den Insulin- und Blutzuckerspiegel zu beeinflussen.
Aspartam ist in Europa seit 1979 und in den USA seit 1981 zugelassen und ist einer der am gründlichsten getesteten Lebensmittelzusatzstoffe überhaupt. Neben dem Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (Vorgänger der EFSA) und der Lebens- und Arzneimittelbehörde der USA (FDA) haben auch der Gemeinsame Sachverständigenausschuss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) sowie Zulassungsbehörden von über 100 Ländern Aspartam überprüft und als sicher für den menschlichen Verzehr eingestuft.
Seit seiner Zulassung wurde die Unbedenklichkeit von Aspartam regelmäßig überprüft. Wissenschaftliche Gremien haben mehrere Gutachten zu dem Süßstoff erstellt und kamen jedes mal zu dem Schluss, dass der Verzehr von Aspartam gesundheitlich unbedenklich ist.
Weiterführende Informationen zu Aspartam bei EUFIC (European Food Information Council) und unter www.aspartam.at.
1994
Aspartam wird durch die Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, zugelassen.
2002 | Sicherheit erneut bestätigt
Zusätzlich zu einer Reihe in der Vergangenheit durchgeführter Sicherheitsbewertungen nahm der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) 2002 eine Überprüfung aller Original- und neueren Studien vor und bestätigte erneut, dass Aspartam für den menschlichen Verzehr sicher ist.
2006 | Ramazzini Vorwürfe gegen Aspartam widerlegt
Das AFC-Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die von der Europäischen Ramazzini-Stiftung in Bologna, Italien, durchgeführte neue Langzeitstudie zur Kanzerogenität von Aspartam beurteilt. In dem veröffentlichten Gutachten kam das Gremium auf der Grundlage aller derzeit verfügbaren Befunde zu dem Ergebnis, dass es weder notwendig ist, die Sicherheit von Aspartam nochmals zu überprüfen, noch die früher festgesetzte zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI – acceptable daily intake) für Aspartam von 40 mg/kg Körpergewicht zu überarbeiten. Das Gremium stellte außerdem fest, dass die in Europa aufgenommenen Aspartammengen von bis zu 10 mg/kg Körpergewicht, weit unter dem ADI liegen.
2010 | Aspartamsicherheit von nationalen Experten bestätigt
Ein Expertenteam der nationalen Lebensmittelsicherheitsbehörden mit einschlägigem wissenschaftlichem Fachwissen sichtete die gesamte veröffentlichte wissenschaftliche Literatur und berücksichtigten auch zusätzliche Erkenntnisse und wissenschaftliche Publikationen, welche die EFSA im Rahmen eines Aufrufs zum Einreichen von Daten im Jahr 2008 erhalten hatte. Die nationalen Sachverständigen gelangten zu dem Schluss, dass keine neuen Erkenntnisse gewonnen wurden, die eine Überprüfung der früheren Gutachten der EFSA und des SCF nahe legten.
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