Süßstoff-Wissen – Häufige Irrtümer

Irrtum – Süßstoffe sind nicht sicher da sie immer wieder in der Kritik sind

 

“Wir müssen immer zwei Arten von Kritik unterscheiden: die wohlwollende, aufbauende, taktvolle und die schroffe, ätzende, gehässige.” Norman Vincent Peale (US-amerikanischer Theologe und Autor 1898-1993).

Kritische Stimmen als Entscheidungshilfe heranzuziehen kann sehr hilfreich sein, wenn die Kritik sachlich und inhaltlich richtig ist. Falsche, unsachgemäße und längst widerlegte Kritikpunkte immer wieder zum Gegenstand der Diskussion zu machen ist hingegen wenig sinnvoll und führt nur zu Verunsicherung und letztlich zu falschen Entscheidungen.

Im Futter der Schweine wird wenn überhaupt der Süßstoff Saccharin beigemischt. Viele unserer gängigen Süßstoffe ignorieren die Tiere komplett, da sie andere Geschmacksknospen als Menschen haben. Daher wird ausschließlich Saccharin verwendet, um das Futter für die an die Muttermilch gewöhnten Ferkel nach dem „Abstillen“ schmackhaft zu machen und ihnen so den teilweise ungewohnten und bitteren Geschmack des neuen Futters zu versüßen.

Sind Süßstoffe gefährlich?

Eben weil immer wieder behauptet wird, Süßstoffe seien “gefährlich” oder “ungesund” sind sie wahrscheinlich gründlicher als jeder andere Zusatzstoff untersucht worden. Ihre Sicherheit und Verträglichkeit konnte immer wieder wissenschaftlichen bewiesen werden.

Süßstoffe gelten nach dem Lebensmittelrecht als Zusatzstoffe. Und für die gilt eine strikte Regel: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Alle Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verarbeitet werden, benötigen die ausdrückliche Zulassung durch den Gesetzgeber. Voraussetzung für die Zulassung sind ausgedehnte wissenschaftliche Untersuchungen zum Beweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Substanz. Diese Forschungsarbeiten nehmen oft mehr als zehn Jahre in Anspruch.

Süßungsmittelrechtlinie der EU

Die Verwendung vom Süßungsmittel Süßstoff ist 1994 mit der Süßungsmittelrichtlinie 94/35/EG in der Europäischen Union geregelt worden. Dies bildet insbesondere eine gute Basis für die notwendige Aufklärung und Sicherheit der Verbraucher. Zunächst wurden die Süßstoffe Acesulfam, Aspartam, Cyclamat, Neohesperidin DC, Saccharin, und Thaumatin zum Gebrauch in festgelegten Nahrungsmittel-Gruppen zugelassen.

Im Jahr 2004 wurden mit der Änderungsrichtlinie 2003/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates zusätzlich die beiden Süßstoffe Sucralose und Aspartam-Acesulfam-Salz zugelassen. Mit der Richtlinie 2009/163 EU erhielt im Januar 2010 Neotam die Zulassung in der Europäischen Union und der Einsatz der Steviolglycoside – umgangssprachlich als “Stevia” bezeichnet – wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ab Dezember 2011 genehmigt.

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