Süßstoff-Wissen – Fragen & Antworten

Wie viel Süßstoff am Tag ist gesund?

Generell gilt: Der Verzehr von Süßstoffen ist sicher. Alle zugelassenen Süßstoffe wurden über Jahre wissenschaftlich geprüft. Dabei wurden alle Aspekte untersucht, die Auswirkungen auf den menschlichen Organismus haben könnten und die absolut sicheren Höchstmengen für den Verzehr eines jeden Süßstoffs definiert.

Was ist der ADI-Wert?

ADI heißt die weithin bekannte Abkürzung für Acceptable DailyIntake. Der Gemeinsame Expertenausschuss für Lebensmittel-Zusatzstoffe (JECFA) der WHO und der Welternährungsorganisation (FAO) definiert den ADI folgendermaßen: Der ADI „ist die geschätzte Menge eines Lebensmittel-Zusatzstoffes, berechnet auf das Körpergewicht, die täglich lebenslang ohne Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann“. Der ADI-Wert ist somit kein Grenzwert für die Höchstmenge, sondern vielmehr eine Sicherheitsgarantie, die auf einen lebenslangen Konsum ausgerichtet ist.

ADI-Wert von Süßstoffen

Basierend auf dem ADI-Wert werden EU-weit Höchstmengen für die Verwendung von Süßstoffen in verschiedenen Lebensmittelkategorien festgelegt. Der ADI-Wert von Aspartam liegt zum Beispiel bei 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Softdrinks dürfen laut Gesetz 600 mg Aspartam pro Liter enthalten. Ein 70 kg schwerer Mensch könnte davon 23 Gläser à 0,2 Liter täglich und lebenslang trinken. Meistens werden aber nur 150 mg Aspartam eingesetzt, wodurch die sichere Trinkmenge auf 93 Gläser steigt.

Wie wird der ADI-Wert ermittelt?

Der ADI-Wert wird auf Basis von Langzeit- Tierstudien errechnet. Hierbei wird zunächst ermittelt, bei welcher täglichen, lebenslangen Aufnahmemenge garantiert keinerlei Wirkungen auftreten. Das ist der sogenannte NOAEL-Wert (No Observed Adverse Level). Diese Menge wird um einen hohen Sicherheitsfaktor – im Allgemeinen um das Hundertfache – verringert und gilt dann als ADI-Wert

Quellen

Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen

Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe

Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 234/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen

BfR, Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen, Hintergrundinformation Nr. 025/2014 vom 1. Juli 2014

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