Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands nach Süßereduktion ohne wissenschaftliche Evidenz

Was spricht gegen süß? Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Süßereduktion ohne wissenschaftliche Evidenz

In seinem aktuellen Papier „Ökonomische Anreize für eine Zuckerreduktion bei Getränken setzen“ fordert der vzbv eine Herstellerabgabe auf süße Getränke, die nach dem Zuckergehalt der Getränke bemessen werden soll. Ziel der Süßgetränkeabgabe sei es, den Zucker- und somit den Kaloriengehalt in Getränken zu senken. Zugleich solle damit auch der „Süßlevel in Bezug auf den Geschmack“ reduziert werden. Entsprechend sollen, so der vzbv, auch kalorienfreie Süßungsmittel unter die Herstellerabgabe fallen.

Steuer, Abgabe, Regulierung: Geschmackssteuerung hat keinen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten

Ernährungsexperten sind sich einig, Verbote führen nicht zu einer ausgewogenen Ernährung und einem gesunden Lebensstil. Unabhängig davon, ob man die Geschmackssteuerung als Zuckersteuer oder Süßgetränkeabgabe bezeichnet: Der süße Genuss lässt sich nicht verbieten, die Süßpräferenz nicht aberziehen.

Vielmehr müssen Verbraucher:innen unterstützt werden, maßvoll zu genießen. Mit Ernährungsbildung wird die Voraussetzung geschaffen, dass sie gesunde Essgewohnheiten übernehmen. Dagegen werden Reglementierungen und Erziehungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf Geschmack und ohne wissenschaftliche Evidenz nicht zum nachhaltigen Erfolg führen.

Süßstoffe: Eine Süße, die einfach nur schmeckt

Was spricht gegen eine Süße, die weder Kalorien liefert noch sich negativ auf den Blutzuckerspiegel oder die Zahngesundheit auswirkt? Eine Süße, die einfach nur schmeckt. Die Antwort des vzbv ist vage. Süßereduktion wird als „Beitrag zu ausgewogeneren Ernährungsmustern“ beschrieben. Ein Verweis auf Studien fehlt in diesem Zusammenhang.

Forderungen ohne wissenschaftliche Evidenz

Vermutlich bezieht sich der vzbv auf eine Theorie zur Süßgewöhnung. Laut dieser soll eine stark gesüßte Ernährung zu einer veränderten Wahrnehmung von süßen Lebensmitteln und bei Kindern zu einer Gewöhnung an den süßen Geschmack führen, die zu einem übermäßigen Süßekonsum und einer Gewichtszunahme im Erwachsenenalter führen könne. Jedoch ist die These eine Vermutung, wissenschaftliche Belege fehlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist in seinem Zwischenbericht zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie sogar in einer Fußnote auf den „erheblichen Forschungsbedarf“ hin, um die These einer Süßgewöhnung durch den Verzehr süßer Lebensmittel bestätigen zu können. (1)

Vielmehr zeichnet die Studienlage ein anderes Bild, denn viele Studien unterstützen diese Theorie dezidiert nicht: Sie zeigen auf, dass der Konsum von süßen Lebensmitteln und Getränken nicht die Präferenz für Süßes beeinflusst. (2, 3, 4) Auch die Geschmacksexpertin Dr. Kathrin Ohla machte in ihrem Vortrag am Tag der Süße 2021 deutlich, dass es einen solchen Automatismus nicht gebe. Eine Spirale, der wir willenlos ausgesetzt sind und die durch den Konsum von Süßem zu mehr Lust auf Süßes führt, existiere nicht, so Ohla.

Wie süß darf es sein?

Wie süß wir es mögen, ist von Person zu Person sehr unterschiedlich. Aber nicht nur die Süßpräferenz ist individuell, auch die Süßempfindlichkeit. Sie zeigt, wie sensitiv wir sind und ab welcher minimalen Menge wir die Süße überhaupt schmecken.

Nicht alle Menschen schmecken gleich süß. Es gibt keine Messskala wie die „Scoville“-Skala für Schärfe. Welcher Süßlevel ist dann aber „richtig“ und Maßstab für eine Süßereduktion?

Das Beispiel Großbritannien ist kein Beleg für die Süßgetränkeabgabe à la vzbv

Für die Wirksamkeit einer Süßgetränkeabgabe zieht der vzbv das Beispiel Großbritannien heran. Die Daten zeigen zwar für die Jahre 2015 bis 2018 eine verringerte Aufnahme von Zucker bzw. Kalorien, aber entscheidend sollte der Effekt sein, also die mögliche Auswirkung auf die Übergewichtszahlen. Diese Zahlen fehlen in der Argumentation des vzbv.

Zudem gilt in Großbritannien die Abgabe ausschließlich für Zucker, Süßstoffe sind nicht einbezogen. Kalorienfreie Süßungsmittel sind vielmehr ein wichtiger Bestandteil des britischen Modells und bieten der Lebensmittelindustrie sowie Verbraucher:innen eine kalorienfreie Alternative.

Im Modell des vzbv soll die Herstellerabgabe aber ausdrücklich auch auf Süßstoffe verzichten. Der vzbv verändert eine Variable und hofft weiterhin, dass die Gleichung aufgeht. Als Beleg für eine Süßgetränkeabgabe à la vzbv dienen die Studien aus Großbritannien daher nicht.

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Anja RothÖFFENTLICHKEITSARBEIT DEUTSCHLAND

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