Fragen und Antworten: Süßstoffe bei Frontal 21

Fragen und Antworten: Süßstoffe bei Frontal 21

Der Beitrag „Ohne Zucker“ in der Frontal 21 Sendung vom 4. Februar 2020 befasste sich mit Süßstoffen im Allgemeinen, einer von unserem Verband bereits ausführlich kommentierten Beobachtungsstudie und der Frage nach der Kennzeichnung der Süßstoffmenge in verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken.

Hierzu erreichten uns im Vorfeld der Ausstrahlung insgesamt fünf Fragen der Frontal 21-Redaktion, die wir gerne beantwortet haben. Da letztlich nur ein kurzer Auszug einer unserer Antworten im TV-Beitrag zitiert wurde, möchten wir an dieser Stelle im Sinne von Transparenz und zum besserem Verständnis sämtliche Fragestellungen der Redaktion inklusive unserer Antworten für interessierte Verbraucher und die Fachöffentlichkeit zugänglich machen.

Informationen zum Thema Gewichtsmanagement und Diabetes finden sich auf unserer Website.

Frage 1: Wie beurteilen Sie das Ergebnis der Studie?

Eine Beobachtungsstudie kann naturgemäß keinen direkten Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung herstellen. Die Tatsache, dass nur zu Beginn der Studie die Getränkegewohnheiten der Teilnehmer/innen erfasst wurde, nicht aber über den weiteren Zeitverlauf – von immerhin 20 Jahren – reduziert deren Aussagekraft zusätzlich. Hinzu kommt, dass auch die Veränderung im Lebenstil der Teilnehmer/innen (z.B. Rauchen, Übergewicht, Sport) während des Studienverlaufs nicht erfasst wurden. Diese und weitere essentielle Faktoren, die Einfluss auf die Sterblichkeit der Teilnehmer haben konnten, wurden somit in der Auswertung nicht berücksichtigt.

Darauf, dass auf Grundlage dieser Datenlage kein wissenschaftlich belastbarer Zusammenhang zwischen Süßstoffkonsum und einer erhöhten Sterblichkeit hergestellt werden kann, weisen die Autoren in ihrer Studie selbst hin:

(…) Given the observational design of the study, it is not possible to establish causality between soft drink consumption and mortality, and we recognize that the observed associations may be biased because of residual confounding. (…)

(…) This study was also limited by a single assessment of soft drink consumption at baseline.

Auszug aus der Studie: Association Between Soft Drink Consumption and Mortality in 10 European Countries

Frage 2: Welche Konsequenzen ziehen Sie als Süßstoff-Verband e.V. angesichts der neuen medizinischen Erkenntnisse?

Alle in der EU zugelassenen Süßstoffe sind sicher. Sie gehören zu den am besten kontrollierten Zusatzstoffen überhaupt. Ihre Unbedenklichkeit wurde mehrfach durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die US-amerikanische Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) bestätigt. Die von Ihnen angeführte Studie liefert darüber hinaus keinerlei „neue medizinischen Erkenntnisse“, wie die Autoren der Studie selbst feststellen: „(…) Given the observational design of the study, it is not possible to establish causality between soft drink consumption and mortality (…).”

Frage 3: Gibt es Überlegungen die Verwendung von Süßungsmitteln als Zuckerersatz bei der Herstellung von Getränken und anderen Nahrungsmitteln zu reduzieren?

Die Reformulierung von Lebensmitteln ist ein fortlaufender Prozess. Mit Blick auf das Thema Süße ist dabei immer das Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern eine möglichst breite Palette an Produkten anzubieten. Diese reichen von völlig ungesüßt bis hin zu verschiedenen Abstufungen im Süßegrad. Die Entscheidung, wie süß zum Beispiel ein Erfrischungsgetränk schmecken sollte, liegt letztlich bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen, die bereits heute aus einer großen Anzahl von Alternativen genau jenes Produkt auswählen können, das ihren Geschmack am besten trifft.

Frage 4: Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Lebensmittelhersteller die Verbraucher darauf hinweisen, dass der häufige Konsum dieser Produkte gesundheitliche Schäden hervorrufen kann – etwa durch einen Verpackungshinweis?

Der Konsum von mit Süßstoff gesüßten Produkten ist sicher. Auch bei einem regelmäßigen Konsum. Ein entsprechender Warnhinweis ist daher überflüssig.

Jedem Süßstoff wird bei der Zulassung ein ADI-Wert zugewiesen (Acceptable Daily Intake, bezogen auf eine tägliche, lebenslange Aufnahme, vgl. Tabelle). Dieser Wert beinhaltet bereits einen 100-fachen Sicherheitsfaktor.

Zudem hat der Gesetzgeber lebensmittelrechtliche Regelungen getroffen, wonach genau festgelegt ist, in welchen Produkten welche Menge an Süßstoffen verwendet werden darf. Dadurch ist gewährleistet, dass selbst vulnerable Gruppen, wie z.B. Kinder und Schwangere, ihren ADI-Wert nicht überschreiten.

Durch die hohe Süßkraft der Süßstoffe liegen die im Endprodukt verwendeten Süßstoffmengen im Milligrammbereich. Werden Süßstoffmischungen eingesetzt, wird die Süßqualität und das „Mundgefühl“ oft „runder“ und zuckerähnlicher, wodurch eine Verbesserung des Geschmacksprofils eintritt. Dadurch kann die Einsatzmenge des einzelnen Süßstoffs zusätzlich verringert werden.

Übersicht

SüßstoffADI-Wert mg/kg KörpergewichtSüßkraft
Acesulfam-K9130-200
Advantam520.000 – 37.000
Aspartam40200
Cyclamat730 – 50
Saccharin5300 – 500
Steviolglycoside4300
Sucralose15600

Zusammenfassend: Verpackungshinweise aufgrund einer in der Realität nicht existenten Gefahr eines zu hohen Süßstoffkonsums, halten wir infolgedessen für redundant und aus Verbrauchersicht für nicht sinnvoll bzw. irreführend.

Frage 5: Verbraucherschützer fordern, dass die Mengen der Süßstoffe in Getränken und anderen Nahrungsmitteln von den Herstellern angegeben werden sollten. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

Der Gesetzgeber hat lebensmittelrechtliche Regelungen getroffen, wonach genau festgelegt ist, in welchen Produkten welche Menge an Süßstoffen verwendet werden darf. Dadurch ist gewährleistet, dass selbst vulnerable Gruppen, wie z.B. Kinder und Schwangere, ihren ADI-Wert nicht überschreiten.

Die alleinige Angabe der Süßstoffmenge hätte für Verbraucher überdies keinen Nutzen, da sie diese nicht losgelöst von ihren entsprechenden ADI-Werten betrachtet können. Hinzu kommt, dass sich die ADI-Werte der elf in der EU zugelassenen Süßstoffe deutlich unterscheiden (Bsp.: Aspartam = 40mg/kg KG/d, Steviolglykoside = 4mg/kg KG/d, vgl. Tabelle).

Wir halten es für realitätsfern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher am Supermarktregal über die Angabe der Süßstoffmenge, der entsprechenden ADI-Werte und ihres Körpergewichts ihren individuellen ADI-Wert berechnen.

Angenommen Verbraucherinnen und Verbraucher würden diese komplizierte Rechnung dennoch für sich lösen, würden Sie erkennen, dass die lebensmittelrechtlichen Maßgaben eingehalten wurden und die in Getränken eingesetzte Süßstoffmenge erheblich geringer ist, als gemeinhin gedacht:

Eine Person mit 60 kg Körpergewicht würde zum Beispiel errechnen, dass sie in Bezug auf die enthaltenen Süßstoffe täglich und ihr Leben lang bedenkenlos zwölf Liter von mit Aspartam gesüßter Light-Limonade zu sich nehmen könnte.

Weiterführende Informationen:

Sollten Sie weitere Informationen zur Sicherheit von Süßstoffen wünschen, finden Sie diese unter anderem auf dieser Seite.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen einen Besuch unseres Youtube-Kanals, auf dem wir in kurzen Clips auf die gängigsten Süßstoff-Mythen eingehen.

Unsere Broschüre “Die zwölf größten Süßstoff-Mythen. Aufgedeckt.” können Sie hier kostenlos als PDF-Datei herunterladen.

 

Fragen & Antworten

Anja RothÖFFENTLICHKEITSARBEIT DEUTSCHLAND

Süßstoff-Verband e.V.

Postfach 90 60 85,

51127 Köln

+49 (0) 2203 20 89 45

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